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Visum für Ras Al Khaimah

Sie wollen bleiben?

Touristenvisum ist nicht ausreichend

Wer als Deutscher in Ras Al Khaimah (oder generell in den Vereinigten Arabischen Emiraten) Urlaub macht, bekommt bei seiner Ankunft an jedem Grenzpunkt der VAE ein sog. Visa On Arrival - eine vorherige Registrierung oder Ähnliches ist nicht notwendig. Dieses Touristenvisum ist allerdings nur begrenzt gültig, aktuell kann man sich mit diesem Visum insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im den VAE aufhalten. Wer dauerhaft in Ras Al Khaimah leben möchte, benötigt dafür ein Residence Visa (Dauer­aufent­haltsgenehmigung). Es gibt verschiedene Wege, ein Residence Visa zu erhalten. Generell gilt, dass es für jedes Residence Visa einen sog. Sponsor braucht. Das kann eine Person, eine Firma, eine Freezone oder das Government (Regierung) sein. Im folgenden möchten wir Ihnen einige Möglichkeiten aufzeigen, ein Residence Visa zu bekommen. Die Angaben sind ohne Gewähr, da sich die Visa-Regeln häufiger ändern. Wir helfen Ihnen gern dabei, das für Ihren Fall richtige Visum für Ras Al Khaimah zu beantragen.

Visum auf eine Immobilie

Wer Immobilien über einem bestimmten Wert kauft, kann mittels dieses Investments ein Residence Visa er­halten. Der Kauf einer Immobilie ist die attraktivste Art, ein Residence Visa zu erhal­ten, da dieses dann bis zu 12 Jahre Gültigkeit (z.B. Golden Visa) hat!

Firmengründung

Die Gründung einer Firma ist eine schnelle und kostengünstige Lösung, ein Residence Visa zu erhalten. Mit der Ras Al Khaimah Economic Zone (RAKEZ) hat Ras Al Khaimah überdies eine der besten Freezones der VAE. Die Residence Visa für Firmen­inhaber sind in der Regel 3 Jahre gültig.

Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeit­nehmer für eine Firma in Ras Al Khaimah tätig sind, erhalten Sie Ihr Residence Visa über Ihren Arbeitgeber, der dann als Sponsor fungiert. Die Residence Visa für Arbeit­nehmer sind in der Regel 1 bis 3 Jahre gültig, auch abhängig vom Arbeitsvertrag.

Dependence Visa

Wer bereits ein gültiges Residence Visa hat, kann in den meisten Fällen damit auch als Sponsor für seine Familienangehörige (Ehepartner und Kinder) auftreten. Die Gültigkeit dieses Visums entspricht meist der Gültigkeit des Visums des Hauptantrag­stellers.